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Aktuelle Informationen Nr. 4 - Notbetreuung

Notbetreuung

In besonderen Fällen wird für Kinder ein Not-Betreuungsangebot in einer Betreuungseinrichtung bzw. in der Offenen Ganztagsschule (OGGS) ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Beide Eltern arbeiten - oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet - in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist, und diesen Eltern ist es nicht möglich, eine Alternativbetreuung ihrer Kinder zu organisieren. Zu den Arbeitsbereichen gehören alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Um die Notfallbetreuung der Offenen Ganztagsschule/Schule von acht bis eins in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern, auch wenn Sie im Unterrichtsalltag kein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, einen Antrag beim zuständigen Schulträger - also dem Fachdienst Schulen und Sport stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. Nutzen Sie bitte hierfür die E-Mail-Adresse: notbetreuung@ibbenbueren.de.

Informationsschreiben:

Anschreiben Notfallkinderbetreuung

Antragsformular:

Antrag Notfallkinderbetreuung

Falls Sie Ihr Kind für diese Betreuung anmelden sollten, wäre es nett, wenn Sie uns als Schule auch kurz darüber per E-Mail informieren würden: 123766@schule.nrw.de

Die Notbetreuung findet für jedes Kind an der eigenen Schule statt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 16. März 2020

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